Wullenweberzunft
Am 1. August 1608 erhalten die Kettwiger Weber vom Werdener Landesherrn Conrad ll. eine eigene "Ordnung des Wullenweberhandwerks für das Dorf Kettwig", die allerdings nur eine Erneuerung einer verloren gegangenen älteren darstellte. Artikel 1: Im Dorf und Kirchspiel Kettwig soll niemandem erlaubt werden, das Wullenhandwerk zu betreiben, der nicht zuvor in die Gilde aufgenommen ist.